Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.   
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Prüfungen
 

Programmprüfung

Die Programmprüfung ist der wesentliche Aufgabenbereich der FSF. Geprüft wird das Fernsehprogramm insbesondere hinsichtlich des Gehalts an Gewalthandlungen und sexuellen Darstellungen, von dem die zulässige Sendezeit im Tages-, Abend-, Spätabend- oder Nachtprogramm abhängt.

“Ziel der Prüfungen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sendungen, die geeignet sind, ihre Entwicklung oder Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen oder zu gefährden, sowie der Schutz vor solchen Sendungen, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen” (§ 28 Prüfordnung-FSF).

Die Programmprüfung geschieht auf Grundlage der FSF-Prüfordnung (PrO-FSF, PDF, 104 KB), die von einem unabhängigen Kuratorium entwickelt wurde. Die Prüfordnung orientiert sich am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV, PDF, 62 KB), der den Jugendschutz im Fernsehen regelt. Neben Kriterien für unzulässige Angebote (§ 4 JMStV, §§ 29, 30 PrO-FSF) werden in der Prüfordnung Kriterien für die Platzierung von Sendungen spezifiziert. Unterschieden werden vier Zeitschienen, bei denen die Voraussetzungen verschiedener Altersgruppen für “die Wahrnehmung und Verarbeitung von Fernsehinhalten” (§ 31 PrO-FSF) zu berücksichtigen sind:

  • Tagesprogramm (06.00–20.00 / Zuschauer unter 12 Jahren)
  • Hauptabendprogramm (20.00–22.00 / Zuschauer ab 12 Jahren)
  • Spätabendprogramm (22.00–23.00 /Zuschauer ab 16 Jahren)
  • Nachtprogramm (23.00–06.00 / Zuschauer ab 18 Jahren)

Für die Antragstellung sind in erster Linie die Jugendschutzbeauftragten der Sender zuständig. Auch die Mitglieder des Kuratoriums und die für die Aufsicht der Privatsender zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) haben das Recht, Anträge auf Prüfung zu stellen.
Die unabhängigen Prüferinnen und Prüfer kommen aus dem gesamten Bundesgebiet und werden vom Kuratorium gewählt. Hauptamtliche Prüfer/-innen sollen auf eine einheitliche Spruchpraxis der FSF hinwirken. Für die Programmprüfungen werden Prüfausschüsse (5 Personen), zur möglichen Überprüfung der Entscheidungen Berufungsausschüsse (7 Personen) gebildet. Die Ausschüsse können Sendungen antragsgemäß freigeben, andere Sendezeiten festlegen, Schnittauflagen verhängen oder die Ausstrahlung ganz ablehnen. Die Prüfentscheidungen sind für die Mitglieder im vereinsrechtlichen Sinne verbindlich. Verstößt ein Sender gegen die letztinstanzliche Prüfentscheidung, muss er mit Sanktionen seitens der FSF auf Grundlage des JMStV rechnen.

Gegenstand: Welche Fernsehsendungen werden geprüft?
Ablauf: Wie werden die Prüfungen organisiert?
Statistik: Wie sehen die Prüfergebnisse aus?
Blick in die Prüfpraxis: Welche Programme beschäftig(t)en die FSF?

Die Informationen zur FSF stehen auch in Form von PDF-Dateien im Downloadbereich zur Verfügung.

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