Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.   
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Freiwllige Selbstkontrolle Fernsehen e.v.
Blick in die Prüfpraxis
 

Popetown

Am 3. Mai 2006 um 21.30 Uhr wurde bei MTV die erste Folge der britischen Zeichentrickserie Popetown ausgestrahlt. Ein Prüfausschuss der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen hatte am 25. April 2006 drei Folgen der Serie begutachtet und für die Ausstrahlung zur geplanten Sendezeit mit der Begründung freigegeben, dass durch Popetown weder eine ablehnende oder gar feindselige Haltung gegenüber Angehörigen einer religiösen Gruppe geschürt noch die Menschenwürde verletzt würde. Im Vorfeld der Ausstrahlung und auf Grundlage der Werbekampagne für die Serie gab es Proteste und wurde von verschiedenen Seiten ein Verbot der Sendung gefordert. Der bayerische Ministerpräsident sprach sich für eine Verschärfung des § 166 StGB aus, der die Beschimpfung und Verhöhnung religiöser Symbole unter Strafe stellt, sofern der öffentliche Friede gestört wird. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) appellierte in einem offenen Brief an MTV, auf die Ausstrahlung von Popetown zu verzichten.

Zahlreiche Beschwerden und Protestbriefe zu der Ausstrahlung von Popetown gingen bei der FSF-Hotline und in der FSF-Geschäftsstelle ein. Im Juni und Juli 2006 erreichten die FSF ca. 2.500 Protestpostkarten, die die Deutsche Vereinigung für Christliche Kultur (DVCK) e.V., ihren Mitgliedern bereitgestellt hatte. Nicht nur bei diesen vorgefertigten Postkarten, sondern auch in manchen individuellen Beschwerdebriefen wird deutlich, dass oftmals von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird, was die gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzes, den Auftrag und die Möglichkeiten einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle wie auch der KJM als zuständiges Aufsichtsorgan anbelangt. Darüber hinaus gab und gibt es selbstverständlich zahlreiche Fragen zur konkreten Bewertung des Gegenstandes Popetown unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes.

Diesen Fragen und Beschwerden möchten wir mit größtmöglicher Transparenz begegnen. Interessierte finden hier umfangreiche Informationen zum Thema sowie das Prüfgutachten mit der Bewertung der ersten drei Episoden der Serie Popetown.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder uns Ihre Meinung zur Prüfung der Serie mitteilen wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail, Betreff: Popetown. (Bitte ersetzen Sie in Ihrem Mailprogramm [at-Zeichen] durch den Klammeraffen @!)

 

Die Printwerbung für die Serie

Die Serie selbst hat mit der Printwerbung für Popetown, an der sich massive Kritik entzündete, wenig zu tun. Die Printanzeige zeigt im fotorealistischen Stil einen vom Kreuz herabgestiegenen Jesus, der lachend mit einer Fernbedienung vor dem Fernseher sitzt. "Lachen statt rumhängen" ist über dem Foto zu lesen, darunter wird Popetown angekündigt. Für viele Gläubige ist die Grenze des Tolerierbaren mit der MTV-Kampagne überschritten, zumal die Werbung in der Karwoche geschaltet wird. "Eine Provokation der Christen in Deutschland", urteilt die Deutsche Bischofskonferenz in einer Pressemitteilung vom 10. April 2006. "Durch die Art und Weise, wie der gekreuzigte Jesus Christus in dieser Werbung dargestellt wird, werden Kernaussagen des christlichen Glaubens verhöhnt und lächerlich gemacht." Die Beschwerde beim Deutschen Werberat führt zum Erfolg. Der Sender zog die Anzeige zurück und wurde gerügt.

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Was ist Popetown und worum geht es?

Popetown ist eine aus insgesamt 10 Episoden bestehende animierte Sitcom, die 2005 von der britischen BBC produziert wurde. In Großbritannien wurde die Serie nie gezeigt, weil die BBC aufgrund massiver Proteste der katholischen Kirche auf eine Ausstrahlung verzichtete. Auf DVD ist Popetown in Großbritannien allerdings erhältlich.

Die Zeichentrickserie versucht eine komisch-satirische Überzeichnung des Lebens im Vatikan. Stilistisch folgen die Serienfolgen einem einheitlichen Muster: Einstieg ist jeweils der Religionsunterricht in einer realen Schulklasse, der auf einer veralbernden Ebene abläuft. In Folge 1 etwa imitiert der Religionslehrer im Religionsunterricht zum Unterrichtsthema ‚Arche Noah’ Tierstimmen und begeistert mit seinem Können die Klasse. In der letzten Reihe ist ein Schüler mit den Gedanken ganz woanders und kritzelt vor sich hin. Er schnappt Fetzen des Unterrichtsgespräches auf, die ihn jeweils auf die Idee für eine Geschichte bringen, die er als Comic fantasiert und zu zeichnen beginnt. Die Kamera zoomt auf das Heft des Schülers, der Episodentitel ist auf dem Einband zu lesen, und die Welt von Popetown – die Türen zur Vatikanstadt – öffnen sich dem Zuschauer. Von diesem Moment an sind die Serienfolgen in üblichem, eher reduziertem Zeichentrickstil gehalten.

Inhaltlich werden Themen und Phänomene aufgegriffen, die auch im Vatikan und im Umgang der Kirche mit der Öffentlichkeit eine Rolle spielen und die vielfach auch andernorts, auch in satirischer Form, behandelt werden, z. B. die Rolle der Medien, Charity-Aktionen und Finanzgeschäfte der Kirche oder Wallfahrten.

In einigen Folgen finden sich auch andere Themen ohne derartige – relative – Realitätsbezüge wie etwa in Folge 3, in der der Papst einen von ihm bewunderten Wrestling-Star engagiert, der ihm beim alljährlichen Geburtstags-Stunt unterstützen soll. Zum festen Figurenensemble der Serie gehören neben dem Papst, dem eher eine untergeordnete Rolle zukommt, drei Kardinäle, die geschäftliche Interessen über die Moral stellen, ein Pater mit einem Faible für exotische Tiere sowie ein stets betrunkener Verkäufer im Supermarkt von Popetown. Hauptfiguren und Sympathieträger sind Pater Nicholas und seine Assistentin Schwester Marie. In seiner Funktion als eine Art persönlicher Assistent des Papstes muss Pater Nicholas viel diplomatisches Geschick und pädagogische Fähigkeiten aufbringen, da der Papst als kindlich-störrische Figur dargestellt wird, der sich den Amtsgeschäften konsequent verweigert.

Beispiel: Inhalt der Episode 1

Im Religionsunterricht zum Unterrichtsthema "Arche Noah" imitiert der Religionslehrer Tierstimmen und begeistert mit seinem Können die Klasse. Nur ein Schüler in der letzten Reihe kritzelt gelangweilt vor sich hin. Zu den Stichworten "jemanden imitieren oder nachmachen" scheint ihm die Idee zu einer Geschichte zu kommen: "The Double" ist auf dem Heft zu lesen. Nun beginnt die Zeichentrickgeschichte in Popetown.
Schwester Marie weckt Pater Nicholas mit dem Frühstück und nennt die Aufgaben des Tages. Erwartet wird eine Gruppe querschnittsgelähmter Waisenkinder aus England, mit der der Pater früher gearbeitet hat und für die der Papst um 11 Uhr eine Messe lesen soll. Der aber hat andere Pläne und möchte lieber Verstecken spielen. Dabei verirrt er sich und landet in der Hostienbäckerei, in der er neben anderen Sklaven am Fließband Oblatenteig flach klopfen muss.
Unterdessen planen die drei geldgierigen Kardinäle, die sich in Popetown ein geheimes Luxusquartier mit Swimmingpool eingerichtet haben, von dem aus sie auf einer Anzeigetafel die Entwicklung der Finanzen beobachten können, aus den Waisen Profit zu schlagen. Die Popetown-Touristen werden aus Mitleid mit den Kindern Andenken kaufen, so ihr Kalkül. Unterstützt wird dieses Vorhaben durch entsprechende Medienberichte, für die die scheinheilige Schwester Penelope verantwortlich ist, die als Moderatorin für Popetown-TV arbeitet. Sie versteht es, Emotionen zu wecken und an das Mitgefühl der Zuschauer zu appellieren; Äußerungen der Kinder, die sich weder traurig noch hässlich fühlen, sondern auf die Begegnung mit dem Papst freuen, ruinieren in den Augen von Schwester Penelope den Bericht und werden unterdrückt.
Der Papst bleibt unauffindbar. In seiner Not sucht Pater Nicholas eine Double-Agentur auf und engagiert für die Messe ein Papstdouble. Es erscheint Jackie Cohen aus Brooklyn, der äußerlich dem Papst ähnelt, aber mit Akzent spricht. Pater Nicholas möchte den Mann wegschicken, sieht sich aber gezwungen, die Täuschung aufrecht zu erhalten, als eines der behinderten Kinder den vermeintlichen Papst entdeckt und euphorisch begrüßt.
Die Messe beginnt, aus dem Hintergrund gibt Pater Nicholas dem Papstdouble Anweisungen, indem er Schilder hochhält: "Aufstehen", "Hinsetzen", "Beten", "Jetzt singen die Kinder – nicht lachen!". Als Jackie Cohen aber ein Mikrofon entdeckt, kann der Entertainer sein Temperament nicht zügeln. Er beginnt Witze zu erzählen, singt und tanzt und löst unter den Zuschauenden Begeisterungsstürme aus. Auch die von einer Firma für biochemische Waffen gesponserte Sendung über die Messe wird ein voller Erfolg. Die geschaltete Werbung für Souvenirs mit Bezug auf die "tragisch behinderten Waisenkinder" zeigt Wirkung, die Produkte finden reißenden Absatz. Die korrupten Kardinäle freuen sich und planen zu Ehren der Rückkehr des Humors in die katholische Kirche eine Welttournee. Pater Nicholas soll die Organisation übernehmen und entwickelt mit Jackie Cohen das Konzept für die Show.
Der echte Papst kann sich aber befreien, den monströsen Wächter ausschalten und dessen Gewehr an sich nehmen. Außer sich vor Wut trifft er zunächst auf Jackie Cohen und prügelt auf sein Double ein, gelangt dann zu Pater Nicholas, den er wüst beschimpft. Pater Nicholas kann den Papst aber schnell besänftigen, indem er ihm Fischstäbchen verspricht.
Die Religionsstunde ist zu Ende, der Schüler klappt sein Heft zu.

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Beispiel: Inhalt der Episode 3

Der Religionslehrer hat Geburtstag und erhält von seinen Schülerinnen und Schülern kleine Aufmerksamkeiten wie eine Torte und ein "Glitzerkreuz". Er bedankt sich, beginnt mit einem Schüler spielerisch einen Ringkampf. Dem Schüler in der letzten Bank kommt eine neue Idee für eine Comicgeschichte: "The Big Fight".
Der Papst hat Geburtstag und Pater Nicholas hat kein Geschenk. Im Supermarkt von Popetown erwirbt er schließlich ein aufblasbares Kruzifix. Später muss er erfahren, dass offenbar schon andere vor ihm diese Idee hatten, denn im Zimmer des Papstes stapeln sich die achtlos in die Ecke geworfenen Plastikkreuze. Der Papst hat anderes im Sinn: Er bereitet sein traditionelles Geburtstagskunststück vor, und es gilt den Stunt des vergangenen Jahres zu übertrumpfen, in dem er mit einem Motorrad 100 Kardinäle übersprang. Der berühmte Wrestler "Ivan der Unbesiegbare" trifft ein, den der Papst bewundert. Ivan soll den Papst bei seinem spektakulären Geburtstagsstunt in die Luft schleudern, so dass dieser über die Menge hinwegfliegt.
Als Pater Nicholas hinzukommt, versetzt er Ivan ungewollt einen Stoß mit der Tür, der daraufhin zusammenbricht und ins Koma fällt. Der Papst ist außer sich und beschimpft Pater Nicholas wüst, weil er ihm den Geburtstag verdorben habe. Schwester Peneolope von Popetown-TV wittert dagegen eine gute Story und baut Pater Nicholas zu einem Wrestling-Star auf, der Ivan den Unbesiegbaren besiegt habe. Die drei geldgierigen Kardinäle wittern Profit und wollen Pater Nicholas Ruhm zu ihrem Vorteil wenden. Sie unterstützen die Fernsehshow, in der Pater Nicholas – der in ein Kuh-Kostüm gesteckt als "Nick der Ochse" auftritt – gegen einen anderen Wrestler einen spektakulären Kampf liefern soll. Aber alle potenziellen Gegner schrecken aus Angst vor der Stärke des Paters zurück.
Unterdessen hat der Papst beschlossen, den Stunt allein durchzuführen. Er hatte vergeblich versucht, Ivan aus dem Koma zu holen, indem er ihn ohrfeigte, anschrie und Unmengen von Substanzen und Mixturen in den Tropf des Komapatienten schüttete. Nun macht er Flugversuche auf eigene Faust. Während Pater Nicholas im Kuhkostüm auftritt, kommt Ivan zu sich und ist topfit, um den Wrestling-Kampf zu bestreiten. Schwester Penelope frohlockt, denn die Revanche verspricht ein Medienereignis zu werden.
Der Papst ist inzwischen in eine Kanone geklettert und lässt sich in die Luft schießen. Er landet im Wrestling-Ring auf Ivan und gilt nun als derjenige, der den Unbesiegbaren hat ausschalten können. Eine Zeitung meldet: "Heilige Kuh: Papst tritt aus Amt zurück um Wrestler zu werden."
Der Unterricht ist beendet, der Schüler klappt sein Heft zu.

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Gesetzliche Grundlagen der Prüfung von Popetown und Arbeitsweise der FSF

Die FSF arbeitet auf der Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Danach werden Fernsehsendungen, die "die Entwicklung von Kindern zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigen können", bestimmten Sendezeitbeschränkungen unterworfen (§ 5 JMStV). Daneben nennt das Gesetz in § 4 eine Reihe von Kriterien für unzulässige Sendungen. Eine der wesentlichen Aufgaben des Jugendschutzes ist es, eine Erziehung durch Medien gegen den gesellschaftlichen Wertekonsens, der insbesondere durch die Grundwerte unserer Verfassung vorgegeben ist, zu verhindern. Zur Konkretisierung der sehr allgemeinen Vorgaben des Gesetzes hat die FSF in ihrer Prüfordnung eine Reihe von Kriterien aufgestellt. Diese sind bei der Prüfung zu beachten.

Die Prüfung selbst wird durch unabhängige Prüferinnen und Prüfer in einem Ausschuss von fünf Personen durchgeführt. Die Prüfer stammen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (Lehrer, Medienpädagogen, Psychologen, Juristen), auch die Kirchen entsenden Prüfer in die Ausschüsse. Ähnlich wie Schöffen werden sie nach einem bestimmten System für ca. drei Wochen im Jahr in die Prüfausschüsse berufen. Die Geschäftsführung oder die Mitgliedssender haben auf die Prüfergebnisse keinen Einfluss.

Die Prüferinnen und Prüfer sind zwar in ihren Entscheidungen frei, müssen dabei aber die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Prüfordnung zugrunde legen. Das ist notwendig, da es sich bei der Freiheit der Medien um einen Wert unserer Verfassung handelt (Art. 5 Grundgesetz), der nicht beliebig eingeschränkt werden darf. Könnten Prüfer ohne solche Vorgaben entscheiden, wären die Entscheidungen willkürlich.

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Prüfung der Episoden 1–3 von Popetown durch die FSF

Die Freigabe der Folgen durch den Prüfausschuss bedeutet nicht, dass die FSF den Inhalt für wünschenswert oder qualitativ von Bedeutung empfindet.

Der Prüfausschuss, in dem auch ein Vertreter der Katholischen Kirche beteiligt war, hat angesichts der breiten öffentlichen Diskussion sehr sorgfältig alle Kriterien abgearbeitet und erörtert, ob die drei vorgelegten Folgen danach beschränkt oder gar verboten werden könnten. Nach Sichtung der Sendung herrschte Einigkeit darüber, dass ein Verbot nach den Vorgaben des Gesetzes und der Prüfordnung nicht zu rechtfertigen ist. Danach wurde geprüft, ob bestimmte, durch das Gesetz vorgegebene Altersgruppen aus den o. g. Gründen zu schützten sind. Bei 16-Jährigen, darüber herrschte nach eingehender Diskussion Einigkeit, ist die Fähigkeit, Satire und Ironie sowie den völlig fiktionalen und in den Anspielungen absolut unrealistischen Charakter der Sendungen zu verstehen, bereits vorhanden. Somit war eine Sendezeitbeschränkung nach 22.00 Uhr, die das Gesetz andernfalls vorsieht, nicht möglich.

Bei zwei Folgen war der Ausschuss der Meinung, dass Kinder unter 12 Jahren die Ironie und die Satire möglicherweise nicht verstehen und in den Folgen reale Beziehungen zur Situation im Vatikan herstellen könnten. Für solche Fälle sieht die Prüfordnung eine Sendezeitbeschränkung ab 20.00 Uhr vor. Bei einer Folge fehlten reale Bezüge völlig, sie wurde für das Tagesprogramm freigegeben.

Die Argumentation im Einzelnen können dem Prüfgutachten zu Popetown entnommen werden.

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Prüfung der Episode 1 von Popetown durch die KJM / Überprüfung der FSF-Entscheidung

In vorgefertigten Protestpostkarten der Deutschen Vereinigung für Christliche Kultur (DVCK) e.V. wird darauf verwiesen, dass u. a. auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die "staatliche Zentrale für Jugendmedienschutz" gegen Popetown protestiert habe. "Unter diesen Umständen ist die Unbedenklichkeitserklärung der FSF ein Skandal und ein Hinweis darauf, dass durch das System der Freiwilligen Selbstkontrolle der Bock zum Gärtner gemacht wurde."

Fälschlicherweise wird davon ausgegangen, dass die KJM, gäbe es das System der Freiwilligen Selbstkontrolle nicht, die Ausstrahlung der Serie hätte verhindern können. Dies ist nicht der Fall, da die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Ausstrahlungsverbot nicht gegeben sind (siehe auch: Verbot von Popetown?).

Zwar hatte die KJM im Vorfeld der Ausstrahlung via Pressemitteilung gefordert, die Ausstrahlung zu überdenken. Nach der Ausstrahlung hat aber auch die KJM in ihrer Prüfung der ersten Episode die prinzipielle Sendezulässigkeit von Popetown festgestellt. Die drei Mitglieder der Prüfgruppe schätzten allerdings die Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen anders ein als die Ausschussmitglieder der FSF-Prüfgruppe und hielten die Sendung erst für eine Ausstrahlung am späteren Abend ab 22.00 Uhr für geeignet. Trotz dieses Bewertungsunterschiedes wurde das FSF-Prüfergebnis durch die KJM rechtlich und fachlich anerkannt.

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Verbot von Popetown?

In der öffentlichen Diskussion vor der Ausstrahlung von Popetown wurde vielfach ein Verbot der Sendung gefordert. Das Erzbischöfliche Ordinariat München kündigte früh rechtliche Schritte gegen MTV an, der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber forderte härtere Strafen wegen Blasphemie und eine Verschärfung des § 166 StGB. Der sieht nur dann Geld- oder Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren vor, wenn durch Beschimpfungen oder Verhöhnungen religiöser Symbole und Bekenntnisse der öffentliche Friede gestört wird, ein Zusatz, der nach Meinung des CSU-Vorsitzenden entfallen soll.

Der Prüfausschuss, der die ersten drei Folgen von Popetown freigab, hatte aufgrund der öffentlichen Diskussion neben der Bewertung aus jugendschützerischer Sicht auch die Frage diskutiert, ob es sich bei den Inhalten der gesichteten Serienfolgen um die Beschimpfung einer Kirche, ihrer Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise handeln könnte, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (§ 166 Abs. 2 StGB). Die Ausschussmitglieder stimmten darin überein, dass die Sendungen zwar mit der Institution der Kirche auf satirische Weise überspitzt umgehen, waren jedoch nicht der Meinung, dass es sich dabei um eine Beschimpfung im Sinne des Strafgesetzes handele, sondern vielmehr, dass der satirische und veralbernde Blick in den vorliegenden Folgen in der Abwägung zwischen der möglichen Verletzung religiöser Gefühle und der in Art. 5 GG garantierten Kunst- und Meinungsfreiheit wohl erlaubt sein müsse.

Die Freigabe der ersten drei Folgen von Popetown – zwei Episoden für das Hauptabend-, eine für das Tagesprogramm – wird vom Erzbischöflichen Ordinariat kritisiert. Im Münchner Merkur vom 28. April 2006 heißt es dazu: "Die FSF stelle es unter Berufung auf einen gesellschaftlichen Diskurs Fernsehsendern frei, religiöse Gefühle zu verletzen." Doch auch vor dem Landgericht München schlägt der Versuch des Erzbistums fehl, per einstweiliger Verfügung die Ausstrahlung von Popetown zu verhindern. Nicht jede Veröffentlichung, so das Gericht, "mag sie auch geschmacklos oder schlicht dümmlich sein, die an den Empfindungen anderer rührt", sei geeignet, "eine Beeinträchtigung des öffentlichen Friedens zu besorgen."

Die Serie Popetown erfüllt auch nicht die Kriterien für sendeunzulässige Sendungen gemäß § 4 JMStV. Die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3. JMStV (Aufstacheln zum Hass gegen eine religiöse Gruppe; Beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder Verleumden einer religiösen Gruppe) und des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 JMStV (Verstoß gegen die Menschenwürde) finden auf die vorliegenden Serienfolgen keine Anwendung. Weder wird eine ablehnende oder gar feindselige Haltung gegenüber Angehörigen einer religiösen Gruppe geschürt, noch wird die Menschenwürde verletzt. Vielmehr zielt die Serie dem Wesen der Satire entsprechend darauf, durch Spott, Ironie und Übertreibung bestimmte Personen, Verhaltensweisen, Ereignisse oder Zustände zu veralbern und lächerlich zu machen. Gegenstand des Spotts sind dabei nicht Glaubensinhalte oder religiöse Fragen, sondern die Kirche bzw. der Vatikan als Zentrum der katholischen Weltkirche und sein Personal. Verallgemeinernde Aussagen gegen die Kirche, einzelne Personen, Riten oder Glaubengehalte lassen sich indes nicht ableiten, ebenso wenig sind reale Bezüge auf bestimmte Personen oder Funktionen festzustellen. Vielmehr ist die Serie – nach den ersten drei Folgen zu urteilen – für eine Satire seltsam "aussagefrei" und offenbar eher auf einen veralbernden Umgang mit dem Thema angelegt denn auf eine in Satire verpackte ernsthafte Kritik der Institution Kirche. Diesen Umgang mit dem Thema sah der Ausschuss durch die Kunst- und Meinungsfreiheit des Art. 5 GG gedeckt.

Entsprechend war die Sendung zur Ausstrahlung zuzulassen.

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3 Positionen zu Popetown in tv diskurs

In Heft 37 (3|2006) der von der FSF herausgegebenen Zeitschrift tv diskurs – Verantwortung in audiovisuellen Medien wurde im Juli 2006 aus drei verschiedenen Sichtweisen über die Serie geschrieben:

  1. Claudia Mikat, hauptamtliche Prüferin der FSF:
    "Die Kirche im Dorf lassen!" – Die Debatte um Popetown ist dem Gegenstand nicht angemessen (PDF-Datei, 179 kb)
  2. Peter Hasenberg, Referent für Film/Grundsatzfragen im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz:
    Verletzte Gefühle, erhitzte Debatten – Die Auseinandersetzung um Popetown aus kirchlicher Sicht (PDF-Datei, 184 kb)
  3. Stefan Muckel, Professor für öffentliches Recht und Kirchenrecht:
    Medienfreiheit und Religion – Zur Diskussion um den strafrechtlichen Schutz von Religion und Kirche (PDF-Datei, 121 kb)


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