Prüferinnen und Prüfer der FSF
Im Bereich der Programmprüfung arbeitet die FSF mit unabhängigen
Prüferinnen und Prüfern aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen.
"In die Liste der Prüfer der FSF nimmt das Kuratorium
Personen auf, die durch ihre berufliche Erfahrung oder durch ihre
Ausbildung Gewähr für eine hohe Qualität der Prüfentscheidungen
und -gutachten bieten. Bei ihrer Auswahl werden auch Angehörige
gesellschaftlicher Gruppen berücksichtigt, die sich in besonderer
Weise mit Fragen des Jugendschutzes befassen. Die Prüfer werden
für die Dauer von 2 Jahren bestellt. Wiederbestellung ist zulässig"(§
6 FSF-Prüfordnung).
Viele Prüfer/-innen gehören auch den Gremien der FSK
an. Sie werden vom Kuratorium ausgewählt und erhalten für
ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei der FSF eine Aufwandsentschädigung.
Hauptamliche Prüfer/-innen, die eng mit dem Kuratorium zusammenarbeiten,
sollen durch ihre regelmäßige Teilnahme an den Programmprüfungen
auf eine einheitliche Spruchpraxis der Prüfgremien hinwirken.
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