Zu viel Gewalt und Sex
Anfang der 1990er Jahre wurde in der Öffentlichkeit immer heftiger
über die Zunahme gewalthaltiger und sexueller Darstellungen vor
allem im privaten Fernsehen diskutiert. Forderungen nach Einschränkungen
und Verboten wurden laut. Die Landesmedienanstalten, für die Vergabe
von Sendelizenzen und Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
im privaten Fernsehbereich zuständig, konnten wegen des im Grundgesetz
verankerten Verbots der Vorzensur erst nach der Ausstrahlung tätig
werden.
Das Modell der FSK
In einer Anhörung der Rundfunkreferenten am 2. Mai 1993 in Düsseldorf
schlug Joachim von Gottberg - zu dem Zeitpunkt Vertreter der Obersten
Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
(FSK) - vor, das System der FSK auf das Fernsehen zu übertragen.
Eine von allen Sendern getragene Einrichtung der Selbstkontrolle
würde das Verständnis für die Belange des Jugendschutzes besser
in die Kreise der Anbieter hineintragen können, als die Landesmedienanstalten
dies vermochten.
Auch würde eine solche Einrichtung Verfahren entwickeln können,
um die Kommunikation mit der FSK und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Schriften (BPjS) sicherzustellen.
Die Kriterien der bisherigen Spruchpraxis in Institutionen des Jugendmedienschutzes
sollten hinsichtlich der Besonderheiten der Ausstrahlung im Fernsehen
angepasst werden. Die Sender sollten sich verpflichten, ihre Programme
vor der Ausstrahlung den Prüfausschüssen der Selbstkontrolle vorzulegen
und deren Entscheidungen zu beachten. Wie bei der FSK sollten die
Prüferinnen und Prüfer unabhängig von Senderinteressen sein, ein
selbständiges Kuratorium - vergleichbar mit der Grundsatzkommission
der FSK - sollte Richtlinien für die Prüfungen entwickeln und für
die Benennung der Prüferinnen und Prüfer zuständig sein. Die Landesmedienanstalten
sollten im Kuratorium und in den Prüfausschüssen durch von ihnen
benannte unabhängige Sachverständige vertreten sein. Vergleichbar
mit den Obersten Landesjugendbehörden sollten sie im Gegenzug auf
eigene Prüfungen verzichten und die Prüfergebnisse der Selbstkontrolle
grundsätzlich anerkennen. Über Konfliktfälle hätte - entsprechend
der FSK - ein Appellationsgremium entscheiden können.
Selbstkontrolle "light"
Sowohl auf politischer wie auf Senderseite stieß der Vorschlag
auf grundsätzliche Zustimmung. Die Sender erklärten sich bereit,
eine solche Selbstkontrolleinrichtung zu gründen, zu finanzieren
und ihre Ergebnisse zu akzeptieren. Die Vertreter der Landesmedienanstalten
hingegen begrüßten zwar das Einrichten einer Selbstkontrolle, lehnten
jedoch die Vermischung der vom Staat bestellten Aufsicht mit einer
von der Wirtschaft organisierten Selbstkontrolle ab. Die öffentlich-rechtlichen
Sender verweigerten grundsätzlich ihre Mitarbeit oder gar Mitgliedschaft
in einer solchen Einrichtung, da sie unter der Kontrolle eigener
Aufsichtsgremien stünden, die sich nicht durch Entscheidungen
einer Selbstkontrolle ersetzen ließe.
Heraus kam schließlich eine Selbstkontrolle "light" - ausschließlich
getragen von den privaten Fernsehanbietern und ohne Befugnis, Prüfergebnisse
mit der notwendigen Sicherheit für die Anbieter zu erteilen. Noch
im Sommer 1993 wurde der Antrag gestellt, die Freiwillige Selbstkontrolle
Fernsehen (FSF) ins Vereinsregister aufzunehmen. Auf der Funkausstellung
1993 stellte Jürgen Doetz, damals schon Präsident des Verbandes
privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), einer interessierten
Öffentlichkeit das Projekt vor. Die erste Satzung des Vereins wurde
im November 1993 verabschiedet.

Erste Prüfergebnisse
Joachim von Gottberg wurde von den Sendern beauftragt, als Geschäftsführer
die Organisation der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)
zu übernehmen. In Berlin konnten in der Rauchstraße im Bezirk Tiergarten
geeignete Büroräume für die Geschäftsstelle gefunden werden. Das
erste Kuratoriums setzte sich aus 15 Sachverständigen aus Wissenschaft
und Jugendschutzpraxis zusammen. Dazu gehörten auch die Vorsitzende
der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS, heute
BPjM [für Medien]), Elke Monssen-Engberding, und der Vertreter
der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK, Folker Hönge. Eine
Liste mit 70 Prüferinnen und Prüfern, die zum großen Teil bereits
bei der FSK oder der BPjS tätig waren, wurde aufgestellt. Am 4.
April 1994 war die Geschäftsstelle funktionsfähig: Die ersten Prüfungen
fanden bereits statt, allerdings noch auf der Grundlage provisorischer
Prüfgrundsätze. Ende April hatte sich das Kuratorium auf eine Prüfordnung
geeinigt, so dass sich die FSF am 25. Mai 1994 auf einer Pressekonferenz
der Öffentlichkeit vorstellen konnte. Die Resonanz war weitgehend
positiv, nicht zuletzt auch wegen der Vorlage der ersten Prüfstatistik:
Mehr als die Hälfte der von den Sendern gestellten Anträge wurde
abgelehnt. Die Selbstkontrolle machte Ernst.
Probleme und Kritik
Insgesamt erwies sich die Doppelaufsicht durch FSF und Landesmedienanstalten
als Bremse für einen zweckmäßigen Jugendschutz im Fernsehen: Ablehnungen
durch die FSF mussten die Sender akzeptieren, positive Entscheidungen
standen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Landesmedienanstalten.
Das schränkte die Motivation der Sender, die FSF in vollem Umfang
zu befragen, stark ein. Bestimmte Sendungen - vor allem dann, wenn
sie für das finanziell wichtige Hauptabendprogramm geplant waren
- wurden der FSF daher nicht vorgelegt. So kritisierten die Medienanstalten
vor allem die Nichtvorlage von TV-Filmen. Die Debatte um die Talk-Shows
am Nachmittag, aber auch spätere Formate wie Big Brother machten
deutlich, dass sich allein mit dem Prinzip der freiwilligen Vorprüfung
der Jugendschutz nicht zufriedenstellend durchsetzen ließ. Die Programme
wurden live oder zumindest so kurz vor der Ausstrahlung produziert,
dass schon aus zeitlichen Gründen eine Vorprüfung die Programmabläufe
erheblich beeinträchtigt hätte. Außerdem wäre der Prüfaufwand weder
finanziell noch personell zu bewältigen gewesen. Die FSF ging in
diesem Zusammenhang andere Wege, die zwar wenig spektakulär, aber
dennoch erfolgreich waren: In Konferenzen mit den Redaktionen wurden
gemeinsame Absprachen getroffen, an die sich alle halten sollten.
Die Sender kontrollierten nun untereinander, ob die Konkurrenten
sich an die Vereinbarungen hielten. Wichtig war, dass kein Sender
durch Verlassen des Konsenses wirtschaftliche Vorteile haben durfte.

Abschied von der Selbstkontrolle?
Mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags im Jahre 2000 stellte
der Gesetzgeber einen Bereich unter die Aufsicht der Landesmedienanstalten,
der nach Auffassung fast aller Fachleute - auch der Medienanstalten
selbst - bei der FSF gut aufgehoben schien: die Freigabe für indizierte
Filme. Dafür hatte die FSF 1994 in der Prüfordnung eigens ein Verfahren
eingerichtet, an dem ein von der Bundesprüfstelle beauftragter Sachverständiger
mitwirkte. Doch durch die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags entstand
der Eindruck, dass der Staat nicht bereit sei für eine Selbstkontrolle
im Fernsehbereich. Unter diesen Umständen stellte sich die FSF die
Frage, ob eine Fortführung der Arbeit überhaupt sinnvoll sei. Das
Kuratorium war der Auffassung, man solle den Gedanken der Selbstkontrolle
offensiv vertreten. Das hatte letztlich Erfolg. Im Juni 2001 entstand
der erste Entwurf eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV),
der positive Ansätze erkennen ließ, die Selbstkontrolle in einen
sinnvollen gesetzlichen Rahmen zu stellen. Nach langen Debatten
über die Strukturen des neuen Verhältnisses von Selbstkontrolle
und staatlicher Aufsicht gelang es schließlich, die Gesetzesentwürfe
noch vor den Bundestagswahlen im Herbst 2002 so zu überarbeiten,
dass das Jugendschutzgesetz (JSchG) und der JMStV am 1. April 2003
in Kraft treten konnten.
Neue Gesetze - andere Strukturen
Als zentrales Element der Neuordnung im Jugendschutzbereich wurden
vier Gesetze in zweien zusammengefasst: Aus dem Gesetz zum Schutz
der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und dem Gesetz über die
Verbreitung jugendgefährdender Medien (GjS) wurde das neue Jugendschutzgesetz
(JSchG), das den Jugendschutz in den Offlinemedien (Kino, Video,
Computerspiele) regelt. Die Jugendschutzbestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags
(RStV) und des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV) wurden im neuen
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vereint, der für den Jugendschutz
in den Onlinemedien (Fernsehen und Internet) zuständig ist. Ein
weiteres Ziel ist die Stärkung der Selbstkontrolle. Das System der
FSK wird nun zum ersten Mal gesetzlich verankert, vorher beruhte
es auf einer Vereinbarung der Länder mit der Filmwirtschaft.
Für Onlinemedien wurde das System der regulierten Selbstregulierung
geschaffen: Die Länder beauftragen eine Kommission für Jugendmedienschutz
(KJM) mit der Kontrollfunktion über die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.
Gleichzeitig ermöglichen sie den Anbietern die Einrichtung von Selbstkontrollen,
die allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um die
Unabhängigkeit und den Sachverstand ihrer Prüfungen zu garantieren.
Wird die Erfüllung dieser Voraussetzungen durch die KJM festgestellt,
kann die nun anerkannte Selbstkontrolle nahezu alle Aufgaben eigenständig
übernehmen. Die KJM hat dann einzuschreiten, wenn aus ihrer Sicht
die Selbstkontrolle nicht ausreichend funktioniert.
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen offiziell anerkannt
Seit dem 1. August 2003 ist die FSF nun eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung.
Sie und ihre Mitgliedssender haben viele Erwartungen, die in das
Modell gesetzt wurden, erfüllt. Das Vorlageverhalten der Sender
ist gestiegen, im Bereich des fiktionalen Programms erfüllt die
FSF ihre Aufgaben bereits fast vollständig. Schwieriger wird es,
die FSF in Formate wie Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!
oder Big Brother sinnvoll einzubinden. Aufgrund der Interaktion
dieser Formate mit dem Publikum wäre eine Vorlage bei der FSF vor
der Ausstrahlung schon praktisch nicht möglich. Umstritten ist außerdem,
ob diese Formate den Jugendschutz überhaupt tangieren. Wie man auch
immer zu diesen Fragen stehen mag, eines erscheint sicher: Die Medienlandschaft
und die Sendeformate ändern sich in hoher Geschwindigkeit, so dass
es für die FSF wahrscheinlich kaum möglich sein wird, den Jugendschutz
im Fernsehen zur Zufriedenheit aller umfangreich zu regeln. Es wird
sicher noch manchen Streit, manches Ringen um Abwägungen und Diskussionen
über Entscheidungen geben. Dennoch: Nach schwierigen Ausgangsvoraussetzungen
und einer gegenwärtig für alle wirtschaftlich schwachen Lage hat
die FSF gute Chancen, zu zeigen, dass die Selbstkontrolle funktioniert.

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