Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.   
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Freiwllige Selbstkontrolle Fernsehen e.v.
Prüfgegenstand
 

Spielfilme / Ausnahmeanträge

Spielfilme, die im Kino gezeigt werden und/oder als DVD- bzw. Videoausgabe erscheinen, wurden in der Regel bereits von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) geprüft und haben eine Alterskennzeichnung erhalten. Filme mit dem Kennzeichen “ohne Altersbeschränkung” oder mit einer Freigabe ab 6 Jahren bedürfen keiner Sendezeitüberprüfung. Bei FSK-12er-Filmen gilt eine Sendezeit ab 20.00 Uhr als unbedenklich, für eine Programmierung im Tagesprogramm muss ein Gutachten von der FSF eingeholt werden. Bei FSK-16er- und FSK-18er-Filmen gelten laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV, PDF, 62 kb)) bestimmte Zeitgrenzen (ab 22.00 Uhr bzw. ab 23.00 Uhr). Möchte ein Sender von diesen Zeitgrenzen abweichen, muss er den Film bei der FSF begutachten lassen und damit eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Erotikfilme

Bei Erotikfilmen muss entschieden werden, ob es sich um Pornografie handelt – die nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden darf – oder ob eine Ausstrahlung ab 23.00 Uhr in Frage kommt.

Andere jugendschutzrelevante Programme

Programme, die bisher von keiner Instanz unter Jugendschutzgesichtspunkten begutachtet worden sind und "nicht offensichtlich unbedenklich sind" (§ 1 PrO-FSF), werden FSF-Prüfausschüssen zur Überprüfung der beabsichtigten Sendezeit vorgelegt. Zu diesen Programmen zählen z. B.:

  • von den Sendern oder in deren Auftrag produzierte Spielfilme und TV-Movies
  • Serien
  • Reality-Sendungen


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