Vorlage im Prüfausschuss
Ein Prüfausschuss besteht aus fünf Personen, die von der FSF-Geschäftsstelle
gemäß dem zu Beginn des Jahres aufgestellten Prüfkalenders eingeladen
wurden. Dem Ausschuss gehört die bzw. der hauptamtliche Vorsitzende
an. Der Sender stellt einen Antrag im Hinblick auf die von ihm beabsichtigte
Sendezeit und legt der Ansichtskassette ggf. die Gutachten anderer
Instanzen (z. B. der FSK) oder ein Schnittprotokoll über die bereits
durchgeführte Bearbeitung des Sendebeitrags bei. Der Ausschuss sieht
sich die Aufnahme an und diskutiert die mögliche Entscheidung:
Er kann dem Antrag des Senders folgen und der vorgesehenen Sendezeit
zustimmen, er kann eine spätere Sendezeit festlegen und eine Sendezeit
mit Auflagen (z. B. Schnittbearbeitung, Ausstrahlung nur an bestimmten
Wochentagen) verbinden. Die Ausstrahlung einer Sendung kann auch
ganz abgelehnt werden. Der Prüfausschuss entscheidet mit einfacher
Mehrheit, eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
Berufungen
Wenn der Sender mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann
er den Berufungsausschuss anrufen. Diesem gehören sieben Personen
an. Auch im Berufungsausschuss gilt die Mehrheitsentscheidung. Der
Berufungsausschuss kann auch vom Kuratorium angerufen werden, wenn
ein Prüfergebnis noch einmal verhandelt werden soll. In besonderen
Fällen kann gegen die Entscheidung des Berufungsausschusses das
Kuratorium direkt angerufen werden.
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