Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.   
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Prüfablauf
 

Vorlage im Prüfausschuss

Ein Prüfausschuss besteht aus fünf Personen, die von der FSF-Geschäftsstelle gemäß dem zu Beginn des Jahres aufgestellten Prüfkalenders eingeladen wurden. Dem Ausschuss gehört die bzw. der hauptamtliche Vorsitzende an. Der Sender stellt einen Antrag im Hinblick auf die von ihm beabsichtigte Sendezeit und legt der Ansichtskassette ggf. die Gutachten anderer Instanzen (z. B. der FSK) oder ein Schnittprotokoll über die bereits durchgeführte Bearbeitung des Sendebeitrags bei. Der Ausschuss sieht sich die Aufnahme an und diskutiert die mögliche Entscheidung: Er kann dem Antrag des Senders folgen und der vorgesehenen Sendezeit zustimmen, er kann eine spätere Sendezeit festlegen und eine Sendezeit mit Auflagen (z. B. Schnittbearbeitung, Ausstrahlung nur an bestimmten Wochentagen) verbinden. Die Ausstrahlung einer Sendung kann auch ganz abgelehnt werden. Der Prüfausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit, eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

Berufungen

Wenn der Sender mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er den Berufungsausschuss anrufen. Diesem gehören sieben Personen an. Auch im Berufungsausschuss gilt die Mehrheitsentscheidung. Der Berufungsausschuss kann auch vom Kuratorium angerufen werden, wenn ein Prüfergebnis noch einmal verhandelt werden soll. In besonderen Fällen kann gegen die Entscheidung des Berufungsausschusses das Kuratorium direkt angerufen werden.



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