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Regulierung mit begrenzter Wirkung
Jugendschutz in der modernen Mediengesellschaft |
15. Februar 2011 in der Bertelsmann Repräsentanz (Unter den Linden 1), Berlin
Ziel der Jugendschutzgesetze im Medienbereich ist es, den Zugang zu Inhalten zu verhindern oder zu erschweren, wenn sie den Integrationsprozess in die Wertegemeinschaft unserer demokratischen Gesellschaft beeinträchtigen oder gefährden könnten.
Im Bereich des Kinos ist die Einhaltung von Altersfreigaben durch Jugendschutzkontrollen noch zuverlässig möglich.
Für Videos und DVDs gibt es seit 1985 zwar auch die Verpflichtung, eine Altersfreigabe einzuholen, die beim Verkauf oder der Vermietung beachtet werden muss. Ob aber die Eltern oder erwachsene Freunde bei der Weitergabe eines Films oder dessen Kopie die Altersfreigaben beachten, entzieht sich der Kontrolle.
Für das Fernsehen gelten statt Altersfreigaben Sendezeitbeschränkungen, die aber wohl eher eine gewisse Steuerungsfunktion für Anbieter und Zuschauer bedeuten als eine tatsächliche Zugangsbeschränkung.
Für das Internet gelten seit 2003 vergleichbare Bestimmungen, die aber aufgrund der ungeheuren Menge von Angeboten nur sehr punktuell kontrollierbar und auf Anbieter beschränkt sind, die ihren Sitz in Deutschland haben.
Ein Versuch der Länder, über Filtersysteme und Selbstklassifizierung Altersbeschränkungen im Netz durchsetzbar zu machen, ist durch die Ablehnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags in Nordrhein-Westfalen vorerst gescheitert. Da aber Jugendliche auch klassische Medieninhalte zunehmend über das Internet konsumieren, ist damit auch die Regulierung in den Bereichen Kino, DVD, Computerspiele, Fernsehen und Internet in ihrer Wirkung begrenzt.
Welcher Jugendschutz ist vor dem Hintergrund dieser Entwicklung für die neuen Medien am effektivsten? Können wir auf eine Regelung im Netz verzichten, ohne dass die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems in Gefahr gerät? Zu diesen Fragen wurden aus Sicht des praktischen Jugendschutzes und der Politik unterschiedliche Lösungsansätze aufgezeigt und diskutiert.
Alle Fotos: Sandra Hermannsen |
Begrüßung
Harald Geywitz
(stellvertretender Vorstandsvorsitzender der FSM e.V.)
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Einführung ins Thema
Prof. Joachim von Gottberg ist Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e.V. Er studierte Germanistik und Theologie (Lehramt). Nach journalistischer Tätigkeit baute er in Hannover die Niedersächsische Landesstelle Jugendschutz auf und beschäftigte sich neben Suchtprävention und Jugendkriminalität mit der Wirkung von Medien. Ab 1985 war er als Ländervertreter bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) tätig, bis er 1994 die Geschäftsführung der FSF übernahm.
Er ist Chefredakteur der Fachzeitschrift tv diskurs, die von der FSF herausgegeben wird.
Seit Dezember 1999 ist von Gottberg Vizepräsident des Deutschen Kinderhilfswerks und seit April 2006 Honorarprofessor für das Fach Medienethik/Medienpädagogik der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ in Potsdam-Babelsberg. |
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Freigaben mit begrenzter Wirkung.
Möglichkeiten und Grenzen gesetzlicher Regelungen
im Jugendschutz
Dr. Marc Liesching ist aufs Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt (Zulassung seit April 2003). Er berät Medienunternehmen und -verbände im Hinblick auf das Medien-, Glücks- und Gewinnspielrecht sowie das Jugendschutzrecht und ist als rechtswissenschaftlicher Gutachter und Referent im Auftrag von Medienanbietern, Institutionen und Behörden tätig.
Liesching ist Herausgeber des Jugendschutzrechts-Kommentars „Scholz/Liesching“ und kommentiert in den Loseblattsammlungen „Erbs/Kohlhaas“ (Strafrechtliche Nebengesetze), in „Das Deutsche Bundesrecht“ (Nomos Verlag) und im Hamburger Kommentar zum gesamten Medienrecht (Nomos Verlag)
Der Redebeitrag erscheint wahrscheinlich in überarbeiteter Form in der Zeitschrift tv diskurs, Heft 58, 4(Oktober)/2011 |
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Zugangsbeschränkungen oder verbesserte Information.
Jugendschutz in der medialisierten Gesellschaft
Dr. Kristina Schröder ist Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie studierte Soziologie, Mittlere und Neuere Geschichte, Philosophie und Politikwissenschaft. Nach ihrem Abschluss in Soziologie promovierte sie 2009 an der Universität Mainz im Fach Politik. Kristina Schröder ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages
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Podium: Perspektiven des Jugendschutzes im Internet
Standortbestimmung im Jugendschutz nach dem Scheitern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

v. li. n. re.: Holger Bleich (c’t, Magazin für Computertechnik),
Rainer Robra (Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei Sachsen-Anhalt), Dr. Wolfgang Schulz (Hans-Bredow-Institut),
Dr. Kristina Schröder,
Sabine Frank (FSM), im Vordergrund li. Moderator Adreas Noll (DRadio Wissen)
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Holger Bleich (Bildmitte) arbeitet seit 12 Jahren für die Computerzeitschrift c't. Er studierte Politik- und Medienwissenschaften und beschäftigt sich insbesondere mit rechtlichen Themen, der Netzpolitik und mit gesellschaftlichen Auswirkungen der Internetnutzung.
Rainer Robra (rechts i. Bild) ist Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt und Europaminister. Nach dem Jurastudium arbeitete er zunächst als Richter in Hannover, dann als Staatsanwalt in Celle. 1986 wechselte er in das Niedersächsische Justizministerium. Dort war er zuletzt als Ministerialdirigent Leiter der Strafrechtsabteilung. Von 1990 bis 1994 war er Justizstaatssekretär in Sachsen-Anhalt und in dieser Funktion maßgeblich am Aufbau des Justizwesens beteiligt. 1994 gründete er eine Rechtsanwaltskanzlei in Magdeburg, in der er bis April 2002 als Rechtsanwalt tätig war. Als Chef der Staatskanzlei ist Rainer Robra verantwortlich für Medienpolitik.
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Dr. Wolfgang Schulz (rechts i. Bild) ist Direktor des Hans-Bredow-Instituts in Hamburg und dort Leiter des Bereichs Medien- und Telekommunikationsrecht. Er studierte in Hamburg Rechtswissenschaft und Journalistik und habilitierte dort 2009. Ihm wurde für die Fächer Öffentliches Recht, Medienrecht und Rechtsphilosophie die Venia Legendi erteilt. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen bei Problemen der rechtlichen Regulierung in Bezug auf Medieninhalte, Fragen des Rechts neuer Kommunikationsmedien, vor allem des digitalen Fernsehens, und der Rechtsgrundlagen journalistischer Arbeit, aber auch in den rechtsphilosophischen Grundlagen der Kommunikationsfreiheiten und der systemtheoretischen Beschreibung des publizistischen Systems. |
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Sabine Frank ist Juristin und seit 2001 Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM). Außerdem ist sie zweite Geschäftsführerin des fragFINN e.V., Schatzmeisterin des Vereins Deutschland sicher im Netz und stellvertretendes Mitglied im Kuratorium von Ein Netz für Kinder. Schließlich ist sie Mitglied im Fachbeirat von klicksafe, dem deutschen Knotenpunkt im europäischen Aufklärungsnetzwerk. |
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