10. Juli 1996
Medien ohne Grenzen - Brauchen wir einen europäischen Jugendmedienschutz?
Tagung in Zusammenarbeit mit der Hessischen Stiftung für Friedens-
und Konfliktforschung (HSFK), der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Schriften (BPjS) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
(FSK)
Den Veranstaltern stand zunächst die Idee einer Fachtagung mit
Arbeitsgruppen, intensiven Diskussionen und der Erarbeitung einer
deutschen Perspektive für die europäische Medienzukunft vor Augen.
Die Nachricht, dass die Empfehlungen des Europäischen Parlaments
zur neuen EU-Fernsehrichtlinie an die Europäische Kommission gegangen
sei, ließ den politischen Aspekt des Themas stärker in den Vordergrund
rücken.
Aus dem Konzept einer zweitägigen Arbeitstagung wurde das Konzept
einer Tagung, die ein europapolitisches Signal setzen sollte:
Welche Bedeutung hat die Entwicklung des Medienmarktes in technischer
Hinsicht für Deutschland, aber auch für die europäischen Nachbarstaaten?
Müssen die jugendschützerischen Anstrengungen, einen Orientierungsrahmen
für Kinder und Jugendliche in dem zu erwartenden Mediendschungel
zu finden, nicht auch auf Europa ausgedehnt werden, wenn noch stärker
als jetzt schon nationale Regelungen von europäischen Entwicklungen
überholt sind?
Wenn sie geradezu dadurch außer Kraft gesetzt werden, dass sie von
einem anderen europäischen Land mit anderen Wertetraditionen unterlaufen
werden können?
Ziel der Tagung war zum einen eine Bestandsaufnahme: Welche Bedeutung
wird dem Jugendmedienschutz in den Mitgliedsländern der EU beigemessen,
was wird die europäische Fernsehrichtlinie an Regelungen bringen
und welche Folgen wird sie haben. Was ist im Bereich des digitalen
Fernsehens geplant und wie wird der Jugendschutz dabei einbezogen?
Darüber hinaus wurden die Probleme angesprochen, die sich aus den
unterschiedlichen Bewertungskriterien in den jeweiligen Ländern
ergeben.
2. Dezember 1995
Gewaltberichterstattung und Jugendschutz
Eine Veranstaltung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen
in Berlin
Jugendschutz beschäftigt sich üblicherweise mit der Wirkung von
Gewalt- und Sexualdarstellungen in Kino-, Video- oder Fernsehfilmen.
Wie aber gehen Kinder und Jugendliche mit der Darstellung realer
Gewalt in den Nachrichtensendungen um?
Wie verantwortungsvoll wählen Nachrichtenredakteure Bilder aus und
nach welchen Gesichtspunkten geschieht das?
In welchem Verhältnis steht die Freiheit der Berichterstattung und
die Informationspflicht der Medien zu den Interessen des Jugendschuztes?
Auf der Tagung wurde diesen Fragen nachgegangen. Karl-Ulrich Kuhlo,
Geschäftsführer des Nachrichtensenders n-tv referierte über Berichterstattung
und Jugendschutz aus der Sicht der Macher; Simone Neteler stellte
eine Studie der FSF vor: "Der Stellenwert von Gewaltberichterstattung
in den Nachrichten. Ergebnisse einer Analyse von Fernsehnachrichten
unter qualitativen, quantitativen und vergleichenden Gesichtspunkten".
Dr. Jürgen Grimm von der Universität Mannheim lieferte empirische
Befunde zur Wirkung von Gewalt- und Katastrophennachrichten im Fernsehen.
Dr. Helga Theunert und Prof. Dr. Bernd Schorb präsentierten die
Ergebnisse ihrer Untersuchung "Zwischen Mitleid und Ekel –
Verarbeitung von Fernsehnachrichten durch Kinder".

8. und 9. Februar 1995
Jugendschutz in den Medien Europas
Internationale Fachtagung, veranstaltet von der Freiwilligen Selbstkontrolle
Fernsehen in Berlin
An dieser Tagung nahmen Vertreterinnen und Vertreter europäischer
Filmprüfstellen aus 13 Ländern teil. Ziel war es, eine europäische
Diskussion über Prüfkriterien und Mindeststandards im Bereich des
Jugendmedienschutzes anzuregen, um mittelfristig zu vergleichbaren
Einschätzungen über Gefährdungstatbestände zu gelangen.
Aufgrund der abzusehenden technischen Entwicklungen im Bereich des
Rundfunks ist eine Zusammenarbeit europäischer Stellen, die sich
mit Jugendschutz in den Medien beschäftigen, unerlässlich. Nationale
Maßnahmen werden von der medialen Wirklichkeit bald überrollt. Betrachtet
man den unterschiedlichen Umgang mit dem Jugendmedienschutz in den
EU-Mitgliedsstaaten, so wird deutlich, dass die formale Anpassung
von gesetzlichen Bestimmungen kaum zu einer Vereinheitlichung der
Wertmaßstäbe und damit der Prüfpraxis führen wird. Dies zeigt allein
die Definition des Begriffes "Pornographie", die in den
einzelnen Ländern Europas sehr unterschiedlich ausfällt. Deshalb
ist aus Sicht der FSF ein regelmäßiges Gespräch über Prüfkriterien
aus der unterschiedlichen Sicht der europäischen Prüfstellen notwendig.

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